Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Schutzmaßnahmen

Die Präventionsordnung formuliert verbindlich den Schutzauftrag für alle Einrichtungen und Dienste im Erzbistum Köln und beschreibt konkrete Maßnahmen, die zum Schutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen umgesetzt werden müssen. Die Präventionsordnung ist seit April 2011 in Kraft.

Die Schutzmaßnahmen im Einzelnen:

  • Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung im Bewerbungsverfahren vor dem Tätigkeitsbeginn u.a. durch die Einsicht in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ). Regelmäßige Wiedervorlage des EFZ alle fünf Jahre.
  • Jede/r haupt-, nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige wird in einer Präventions-Schulung zum Thema fortgebildet. Hierzu zählen u.a. Geistliche, Seelsorger/innen und Laienmitarbeiter/innen.
  • Alle 5 Jahre findet eine Auffrischung bzw. Vertiefung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt statt.
  • In jeder Einrichtung wird eine Präventionsfachkraft benannt, die die Einrichtung bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen berät und unterstützt.
  • Alle Einrichtungen entwickeln ein Beratungs- und Beschwerdemanagement für die anvertrauten Personen und deren Angehörige. Hierzu gehören sowohl interne Ansprechpersonen als auch externe Beratungsstellen.
  • In jeder Einrichtung gibt es einen verbindlich geltenden Verhaltenskodex mit klaren Handlungsregeln für alle Tätigen.
  • Um bestmöglich zu gewährleisten, dass alle diese Schutzmaßnahmen dauerhaft und nachhaltig umgesetzt werden, sind sie in einem institutionellen Schutzkonzept passgenau und detailliert zusammengefasst. Dieses soll spätestens alle 5 Jahre oder im Falle eines Übergriffs überprüft und ggf. überarbeitet werden.

Prävention von (sexualisierter) Gewalt gegen Minderjährige

Unter Prävention versteht man vorbeugende Maßnahmen, die eine unerwünschte Entwicklung verhindern sollen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche, egal welchen Alters sie sind, meistens nicht gegen Grenzverletzungen oder Übergriffe wehren können. Deshalb bedarf es verantwortungsbewusster Erwachsener, die diesen Schutzauftrag umsetzen. 

Aus diesem Grund wurden sowohl von der Bundesregierung im Bundeskinderschutzgesetz als auch in allen (Erz-)Bistümern Deutschlands verbindlich geltende Präventionsmaßnahmen beschrieben, die sicherstellen sollen, dass der Schutz der anvertrauten Minderjährigen bestmöglich gewährleistet ist.

Es liegt also ausschließlich in der Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen! Prävention muss selbstverständlicher Bestandteil des täglichen Handelns sein. Sie ist ein kontinuierlicher Auftrag!

> Ausführliche Information „Prävention“ (PDF)

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